Versicherungspolizze
Versicherungspolizze
Ihr Urlaub ist gesichert, von der Buchung bis zu Ihrer Rückkehr nach Hause!
Dank einer Vereinbarung mit Europ Assistance bietet Ihnen das Cesenatico Camping Village einen im Preis Ihres Aufenthalts inbegriffenen Versicherungsschutz, der vom Zeitpunkt der Bestätigung bis zum Tag der Abreise gilt.
Die Versicherung wird nur für Aufenthalte in Unterkünften (Bungalows, Mobilheime, Wohnzelte) mit einer Mindestdauer von 7 Nächten abgeschlossen. Aufenthalte auf Stellplätzen sind ausgeschlossen.
Die wichtigsten Garantien, die die Polizze bietet, sind
- Rückerstattung der vom Campingplatz im Falle einer Stornierung des Aufenthalts erhobenen Strafen;
- Erstattung von medizinischen und pharmazeutischen Kosten
- medizinische und persönliche Betreuung, einschließlich medizinischer Rückholung und vorzeitiger Rückreise.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für den Aufenthalt und/oder die Eröffnung eines Schadensfalls mit anschließender Übermittlung der Unterlagen an Europ Assistance stellt eine Kündigungsklausel des Vertrags dar, die den Verlust des Anspruchs auf Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft zur Folge hat.
Die Erstattung durch die Versicherung nach der Stornierung erfolgt unter der Bedingung, dass der gesamte Betrag für den Aufenthalt bezahlt wird.
Die Rückerstattung erfolgt abzüglich der Selbstbeteiligung und der Buchungspauschale.
Laden Sie hier die allgemeinen Versicherungsbedingungen herunter.
Die Versicherung wird nur für Aufenthalte in Unterkünften (Bungalows, Mobilheime, Wohnzelte) mit einer Mindestdauer von 7 Nächten abgeschlossen. Aufenthalte auf Stellplätzen sind ausgeschlossen.
Die wichtigsten Garantien, die die Polizze bietet, sind
- Rückerstattung der vom Campingplatz im Falle einer Stornierung des Aufenthalts erhobenen Strafen;
- Erstattung von medizinischen und pharmazeutischen Kosten
- medizinische und persönliche Betreuung, einschließlich medizinischer Rückholung und vorzeitiger Rückreise.
Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für den Aufenthalt und/oder die Eröffnung eines Schadensfalls mit anschließender Übermittlung der Unterlagen an Europ Assistance stellt eine Kündigungsklausel des Vertrags dar, die den Verlust des Anspruchs auf Erstattung durch die Versicherungsgesellschaft zur Folge hat.
Die Erstattung durch die Versicherung nach der Stornierung erfolgt unter der Bedingung, dass der gesamte Betrag für den Aufenthalt bezahlt wird.
Die Rückerstattung erfolgt abzüglich der Selbstbeteiligung und der Buchungspauschale.
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